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Bei Linienflügen
Economy Class 20 kg
Buisness Class 30 kg
First Class 40 kg
Ausnahme: Bei Flügen in die Vereinigten Staaten gilt das "2-Piece-Concept".
Das heißt, die Passagiere dürfen 2 Gepäckstücke a 32
Kilogramm sowie ein Handgepäck bis 8 Kilogramm mitnehmen.
Bei Charterflügen
Auch die die Charterflieger haben die Gepäckmitnahme
relativ einheitlich geregelt: 20 kg pro Person auch für
Kinder und Kleinkinder (bei einem Aufenthalt von mehr als
28 Tagen erhöht sich das Freigepäck in der Regel
auf 30 kg).
Das darf nicht ins Gepäck:
Batteriebetriebene Geräte (insbesondere
Taucherlampen/Videolampen)
Explosivstoffe, Feuerwerkskörper
Wunderkerzen
Verbrennungsmotoren jeglicher Art
entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und
giftige Gase, wie z.B. CS-Gas, Camping- Gas und Aerosol
entflammbare, flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllung,
Farben und Verdünner
entflammbare feste Stoffe (wie Streichhölzer) und andere
leicht entflammbare Materialien
Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen
radioaktive Materialien
Alkali-Batterien und Quecksilber (welches in Thermometern
enthalten sein kann)
Waffen aller Art
Benzin, Verdünner, reiner Alkohol
Wunderkerzen
Haarsprays oder Gaskartuschen
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